
Rechtsgebiete
Das Arzthaftungsrecht umfasst sowohl Ansprüche des Patienten im Falle eines ärztlichen Behandlungsfehlers als auch die Abwehr von gegen den behandelnden Arzt gerichteten, nicht berechtigten Schadensersatzansprüchen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Falle ärztlicher Falschbehandlung, bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Beratungs- oder Dokumentationsfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten oder der Verschwiegenheitspflicht. Gleichsam unterstützen wir Sie bei der Abwehr von nicht berechtigten Schadensersatzansprüchen.