Rechtsgebiete
Das Erbrecht ist im Wesentlichen im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) normiert. Es umfasst unter anderem Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge sowie der Erbfolge nach Testament oder Erbvertrag, die Haftung des Erben, Regelungen zur ungeteilten Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft, Fragen der Erbauseinandersetzung, der Testamentsvollstreckung, der Erbausschlagung sowie des Erbverzichtes und des Pflichtteilsverzichtes. Aus Anlass eines Erbfalles können nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten bzw. Schulden in erheblichem Umfang auf den jeweiligen Erben zukommen bzw. übergehen. Die Annahme einer Erbschaft kann deshalb für den jeweiligen Rechtsnachfolger mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden sein.
Wir beraten Sie gerne in allen erbrechtlichen Fragen rund um den Anfall einer Erbschaft nach gesetzlicher Erbfolge oder Testament oder Erbvertrag. Desgleichen sind wir Ihnen bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen – Testament, Ehegattentestament bzw. gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag – sowie im Zusammenhang mit der Ausschlagung einer Erbschaft usw. behilflich. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich sowie gerichtlich bei der Geltendmachung von Ansprüchen als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.