Ordnungswidrigkeitenrecht

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Rechtsanwalt Ordnungswidirgkeitenrecht Gelsenkirchen Rechtsanwalt Bernd Ax

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Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen gesetzliche Regelungen, welche vom Gesetzgeber als nicht derart erheblich qualifiziert werden, dass diese durch eine vom Strafgericht verhängte Geld- oder gar Freiheitsstrafe geahndet werden müssten; in solchen Fällen kann die/der Betroffene(n) von einer Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden.

Gegenstand einer Ordnungswidrigkeit sind häufig im öffentlichen Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Telefonieren mit dem Handy beim Führen eines Kraftfahrzeugs, Nichteinhaltung von Lenk- und Ruhezeiten etc.; Ordnungswidrigkeiten können jedoch auch in anderen Rechtsbereichen wie beispielsweise bei Verstößen gegen Regelungen des Umweltrechtes auftreten.

Wir vertreten Sie in einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit bzw. Verkehrsordnungswidrigkeit und legen für Sie im Bedarfsfalle Einspruch gegen den etwaig erlassenen Bußgeldbescheid ein. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in einem möglichen nachfolgenden gerichtlichen Verfahren.

 
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