Rechtsgebiete
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst sämtliche Regelungen über das Teil- und / oder Wohnungseigentum. Im Wohnungseigentumsgesetz sind abschließende Regelungen zur Begründung von Teileigentum und Wohnungseigentum bzw. Sondereigentum und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Verwaltung und zum Wohnungserbbaurecht enthalten.
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und / oder gerichtlich bei Auseinandersetzungen mit dem Wohnungsverwalter oder Streitigkeiten unter Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft, wie beispielsweise bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Wohngeldabrechnung oder einem Wirtschaftsplan oder Sonderumlagen.