
Rechtsgebiete
Das Versicherungsrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen dem jeweiligen Versicherungsnehmer und dem Versicherer / Versicherungsunternehmen.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung der Ihnen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag (z. B. Kraftfahrtversicherung, Lebensversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung) zustehenden Ansprüche und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem etwaig nachfolgenden gerichtlichen Verfahren bei Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen Versicherer bis hin zur Abwehr von Regressforderungen des Versicherers gegen Sie.