Rechtsgebiete
Das Zivilrecht betrifft das weite Feld der privatrechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und / oder juristischen Personen. Zum Zivilrecht zählen insbesondere das Vertragsrecht, das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse, das Haftungsrecht, das Schadensersatzrecht (Ersatz materiellen und immateriellen Schadens/Schmerzensgeld) sowie das Recht des jeweiligen Eigentümers und des Besitzers.
Wir unterstützen Sie außergerichtlich und / oder gerichtlich bei der Durchsetzung des Ihnen jeweils zustehenden zivilrechtlichen Anspruches.