Rechtsgebiete
Das private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten, namentlich dem Bauherrn, Bauunternehmer und dem Architekten; das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten des Architekten, namentlich dessen Honoraransprüche (HOAI).
Wir übernehmen gerne die außergerichtliche und / oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln, bei Streitigkeiten über die Zahlung einer Vergütung oder eines Architektenhonorars sowie weiteren, sich aus Anlass der Ausführung eines Gewerkes ergebenden Meinungsverschiedenheiten.