Rechtsgebiete
Unter dem Begriff Vertragsrecht werden die rechtlichen Beziehungen zwischen Partnern eines Vertrages, sei es nun Kaufvertrag, Werkvertrag oder eines Vertrages anderer Art erfasst. Das Kaufrecht umfasst sämtliche Rechte und Pflichten der Parteien eines Kaufvertrages. Das Werkvertragsrecht regelt u. a. Fragen der Vergütung des Unternehmers, Rechte des Bestellers bei Mängeln am Werk bis hin zum Rücktritt vom Werkvertrag und Schadensersatz.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich und/oder gerichtlich im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis und stehen Ihnen bei Fragen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, der Abnahme eines Werkes im Rechtssinne oder bei Fragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, Mängelansprüchen etc. zur Seite.