
Rechtsgebiete
Das Kaufrecht betrifft das weite Feld der Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer aus dem jeweils geschlossenen Vertrag wie beispielsweise einem Autokauf, dem Kauf von Mobiliar, einer Immobilie oder anderen Sachen.
Wir vertreten Ihre Interessen beim Bestand von Rechtsmängeln oder Sachmängeln (Abgasskandal etc.) und machen die Ihnen zustehenden Rechte gegenüber dem Anspruchsgegner geltend, wie beispielsweise Mängelbeseitigungsanspruch bzw. Anspruch auf Nacherfüllung, Minderungsanspruch oder Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatzansprüche. Dabei sind auch Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantie, die Frage der Wirksamkeit eines etwaig vereinbarten Haftungsausschlusses, die Frage des Gefahrüberganges beim Versendungskauf, Eigentumsvorbehalt sowie die Verjährung von Mängelansprüchen von großer Relevanz.