
Rechtsgebiete
Das Nachbarrecht betrifft die Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen von Eigentümern benachbart gelegener Grundstücke oder Teil-/Wohnungseigentume. Es ist im wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch und in landesrechtlichen Gesetzen – wie beispielsweise dem Nachbarrechtsgesetz NRW – geregelt.
Bei Auseinandersetzungen mit einem Nachbarn wegen beispielsweise nicht eingehaltenem Abstand der jeweiligen Bepflanzung zur Grundstücksgrenze oder der Errichtung einer nicht ortsüblichen Einfriedigung (z. B. Grenzzaun) unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in einem Schiedsverfahren.