Rechtsgebiete
Das Familienrecht umfasst das weite Feld der Rechtsbeziehungen unter Ehegatten, weiteren Familienmitgliedern oder Verwandten. Im Zusammenhang mit der Trennung vom Ehegatten oder einem Mitglied einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft stellen sich mannigfaltige rechtliche Fragestellung, die einer zeitnahen Klärung bedürfen.
Wir stehen Ihnen in dieser für Sie nicht leichten Lebenssituation zur Seite und vertreten Ihre Interessen in sämtlichen, sich anlässlich der Trennung und / oder Scheidung ergebenden Familienangelegenheiten wie beispielsweise Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt – Betreuungsunterhalt, Krankheitsvorsorgeunterhalt, Pflegevorsorgeunterhalt, Aufstockungsunterhalt -), bei Fragen der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechtes, des Umgangsrechtes sowie bei der Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen und der Vermögensauseinandersetzung bis hin zur Ehewohnung. Wir unterstützen Sie bei der Ehescheidung und der Durchführung des Versorgungsausgleiches sowie in sämtlichen, sich ergebenden Folgesachen, bei familienrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug sowie bei Fragen der Annahme des Kindes (Adoption) und Fragen des Abstammungsrechtes. Selbstverständlich erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.