Rechtsgebiete
Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen im eigenen oder fremden Namen bezeichnet. Wir helfen Ihnen, wenn gegenüber Ihnen eine Geldforderung von dritter Seite bzw. von einem Gläubiger oder von einem von diesem beauftragten Inkassounternehmen geltend gemacht wird und unterstützen Sie bei der Abwehr dieses gegen Sie geltend gemachten Anspruches außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren. Des weiteren übernehmen wir für Sie die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Schuldner und die Beitreibung der zu Ihren Gunsten bestehenden Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.