Rechtsgebiete
Das Leasingrecht betrifft die rechtliche Ausgestaltung von Leasingverträgen und das Verhältnis zwischen Leasinggeber (z. B. einer Bank) und dem Leasingnehmer (z. B. einem Verbraucher).
Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich bei sämtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag, beispielsweise bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Leasingvertrages und der Rückgabe des Leasingobjektes (z. B. Kraftfahrzeug).