Rechtsgebiete
Das Handelsrecht regelt unter anderem die rechtlichen Beziehungen der Kaufleute untereinander. Das Gesellschaftsrecht betrifft das Innen- und Außenverhältnis zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie Organen einer Gesellschaft und von Gesellschaftern untereinander. Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechtes und vertreten Sie außergerichtlich und auch gerichtlich bei Auseinandersetzungen im handels- und gesellschaftsrechtlichen Bereich. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Gesellschaftsverträge und Unternehmenskaufverträge etc.